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Ein Schadensersatzanspruch des Leasinggebers wegen angeblicher Schäden am Fahrzeug bei Rückgabe ist nicht begründet dargetan, wenn die Klägerin die Schäden nicht ausreichend substantiiert hat. Der Anspruch richtet sich nach dem Leasingvertrag in Verbindung mit §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |