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Ein Leasingnehmer ist nicht aktivlegitimiert, Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung des Leasingfahrzeugs nach einem Verkehrsunfall im eigenen Namen geltend zu machen, wenn er zum Unfallzeitpunkt lediglich Besitzer war und weder eine gewillkürte Prozessstandschaft für die Leasinggeberin substantiiert dargelegt noch eigene Ansprüche als Leasingnehmer ausreichend begründet hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |