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Der BGH hat auf Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten das Urteil des Landgerichts Verden teilweise geändert, indem er Verurteilungen wegen schweren Bandendiebstahls, Hehlerei, fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis neu gefasst hat. Zudem wurden Feststellungen zum Verfall aufgehoben und die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |