|
BGB §§ 437 Nr. 2; 323 Abs. 2 Nr. 3 Zur Frage der Entbehrlichkeit der Fristsetzung als Voraussetzung des Rücktritts beim Kauf eines Neufahrzeugs, das wegen seiner auf Qualitätsmängeln - namentlich auf schlechter Verarbeitung - beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft ist und von dem zu erwarten steht, dass es den Zustand der Mangelfreiheit nie über längere Zeit erreichen wird ("Montagsauto"). OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2011 - I-3 U 47/10 (Leitsätze des Gerichts) |