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Ein Verkehrsunfall, der auf das Zusammenwirken von Fahrverhalten zweier Fahrzeugführer zurückzuführen ist, die jeweils in hohem Maße verkehrswidrig und gefährlich handelten, führt zu einer gleich hohen Haftungsverteilung. Dies gilt insbesondere, wenn beide Fahrzeuge gleichzeitig verkehrswidrige Wendemanöver auf einer breiten Straße mit Straßenbahnschienen durchführen und dabei die Sorgfaltspflichten des § 9 Abs. 5 StVO missachten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |