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Ein Mietwagenunternehmen darf im geschäftlichen Verkehr keine Patienten befördern, die ein fachgerechtes Tragen und eine fachgerechte Lagerung benötigen. Ein solcher Transport ist wettbewerbswidrig, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Genehmigung zum Krankentransport nach dem RettG NW besitzt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |