|
Ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 9.000 Euro ist bei einer Ellenbogentrümmerfraktur, Radiusköpfchenfraktur und multiplen Prellungen mit dauerhafter Streckhemmung und endgradig gehemmter Unterarmdrehung sowie Belastungsschmerzen angemessen. Zur Schätzung des Haushaltsführungsschadens kann sich der Tatrichter gemäß § 287 ZPO an den Tabellen bei Schulz-Borck/Hofmann orientieren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine abweichende Beurteilung fehlen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |