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Bestellt sich ein Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigter bei einer Behörde, umfasst die Vertretungsmacht auch die Befugnis, Zustellungen entgegenzunehmen. Interne und nach Zustellung der Behörde mitgeteilte Beschränkungen der Vollmacht ändern nichts an der Wirksamkeit der Zustellung an den Rechtsanwalt und damit an der Bekanntgabe des Bescheids an dessen Mandanten. (Leitsätze des Gerichts) |