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Die Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme bei einem Verstoß gegen ein temporäres Haltverbot setzt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die Verletzung der geschriebenen Rechtsordnung voraus. Die Aufstellung der Haltverbotsschilder kann durch Zeugenaussagen und schriftliche Unterlagen als erwiesen angesehen werden, selbst wenn der Betroffene die Schilder nicht bemerkt hat. Eine Abschleppmaßnahme ist verhältnismäßig, wenn das Fahrzeug den Zweck des Haltverbots (hier: Filmarbeiten) behindert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |