|
Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn aufgrund objektiver Anhaltspunkte, des klägerischen Sachvortrags und der Zeugenaussagen davon auszugehen ist, dass der Unfall vorsätzlich im Sinne einer Verkehrsunfallprovokation herbeigeführt wurde. Dies kann durch Indizien bewiesen werden, wenn das Geschehen eine Häufung solcher Umstände aufweist, die sich in ihrer Gesamtheit nicht mehr durch Zufall erklären lassen, selbst wenn einzelne Indizien isoliert betrachtet unverdächtig erscheinen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |