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1. Ein Schmerzensgeldanspruch besteht nicht, wenn durch einen Verkehrsunfalll allenfalls eine Bagatellverletzung der Halswirbelsäule (HWS) verursacht wird. 2. Ist der Unfallgeschädigte nicht arbeitsunfähig und stellt er sich nach der Erstbehandlung bei dem behandelnden Arzt nicht wirder zur Weiterbehandlung vor, kann in der Regel ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht von einer erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung gesprochen werden. (Leitsätze des Gerichts) |