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Ein Fahrzeughändler handelt unlauter und irreführend im Sinne des UWG, wenn er ein Gebrauchtfahrzeug auf einer Internetverkaufsplattform als "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/ 1. Hand" anbietet, ohne anzugeben, dass das Fahrzeug zuvor als Mietwagen genutzt worden ist. Das Verschweigen der Mietwageneigenschaft stellt eine für den durchschnittlichen Verbraucher wesentliche Information dar, da PKW mit gewerblicher Vorbenutzung in den Augen der Verbraucher allgemein als nicht empfehlenswert gelten und dies Abschläge vom Normalpreis rechtfertigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |