|
Ein Geschädigter kann den Ersatz von Reparaturkosten nicht verlangen, wenn die vom Sachverständigen geschätzten Kosten die 130%-Grenze überschreiten und die tatsächliche Reparatur nur durch einen pauschalen Rabatt unter diese Grenze fällt. Ein solcher pauschaler Nachlass beeinflusst die nach objektiven Kriterien zu beurteilende Wirtschaftlichkeit der Reparatur nicht und macht eine objektiv unwirtschaftliche Reparatur nicht wirtschaftlich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |