Das Verkehrslexikon

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Reparaturschaden




Gliederung:


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Allgemeines

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Einleitung:


Von einem Reparaturschaden spricht man, wenn die nach einem Unfall prognostizierten Reparaturkosten niedriger sind als der Wiederbeschaffungswert; hierbei wird der Rest (also der Wert des Unfallfahrzeugs in beschädigtem Zustand) nicht berücksichtigt.

Erst wenn keine konkrete Reparaturdurchführung nachgewiesen, sondern der Schaden fiktiv bzw. abstrakt ("auf Gutachtenbasis") abgerechnet werden soll, muss durch eine sog. Vergleichskontrollrechnung geklärt werden, ob die Reparaturkosten einerseits oder die Summe aus Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert andererseits einen niedrigeren Betrag ergibt; lediglich auf diesen niedrigeren Betrag besteht bei dieser Art der Schadensabrechnung ein Anspruch.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Reparaturschaden, Reparaturkosten und Werkstatt

Wann liegt ein Reparaturschaden im Gegensatz zum Totalschaden vor?

Abstrakte bzw. sog. fiktive Schadensabrechnung - Abrechnung auf Gutachtenbasis

Eigenreparatur - Reparaturdurchführung in Eigenregie

Kann der Geschädigte bei einer Reparatur in Eigenregie Ersatz bis zur 130-Prozentgrenze verlangen?

Nutzungsausfall bei einer Reparatur in Eigenregie

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Allgemeines:


BGH v. 29.04.2003:
Der Geschädigte kann zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug tatsächlich reparieren läßt und weiter nutzt. Die Qualität der Reparatur spielt jedenfalls so lange keine Rolle, als die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.

BGH v. 23.05.2006:
Der Geschädigte kann zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug - gegebenenfalls unrepariert - mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiter nutzt.

BGH v. 05.12.2006:
Lässt der Geschädigte das Fahrzeug reparieren, kann er grundsätzlich Ersatz der Reparaturkosten verlangen, wenn diese den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen; das gilt auch, wenn er das Fahrzeug nach der Reparatur sofort veräußert.

BGH v. 03.03.2009:
Kommt es beim Kraftfahrzeughaftpflichtschaden für den Umfang des Schadensersatzes darauf an, ob die vom Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist in der Regel auf die Bruttoreparaturkosten abzustellen.

AG Nauen v. 08.09.2014:
Der Geschädigte darf nach dem Unfallgeschehen nicht nur die Reparaturkostenübernahme der beklagten Haftpflichtversicherung, sondern auch das Gutachten des beauftragten Sachverständigen abwarten, um letztlich tatsächlich die Reparatur ausführen zu lassen.

Landgericht Essen v. 04.11.2024:
Zur Erstattung tatsächlicher Reparaturkosten nach Verkehrsunfall bei Unterschreitung des Wiederbeschaffungswertes

Amtsgericht Wuppertal v. 06.07.2016:
Zur fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten vor Ablauf der 6-Monats-Frist bei vollständiger Eigenreparatur und Nutzungswillen

Landgericht Bonn v. 01.12.2017:
Zur Begrenzung des Schadensersatzes auf Wiederbeschaffungsaufwand bei unrepariertem Verkauf des Unfallfahrzeugs

Amtsgericht Bonn v. 02.09.2023:
Anforderungen an den Verweis auf eine günstigere Alternativwerkstatt bei fiktiver Abrechnung von Unfallschäden

Landgericht Essen v. 18.03.2022:
Zur Darlegung eines wirtschaftlich messbaren Schadens bei unklarer Vorschadenreparatur und Wiederbeschaffungswert

Amtsgericht Dortmund v. 11.03.2022:
Erstattung von Reparaturkosten bei unvollständiger Reparatur und Totalschaden vor Ablauf der 6-Monats-Frist

Landgericht Siegen v. 20.07.2020:
Erstattungsfähigkeit von Reparaturkosten und Verweis auf günstigere Werkstatt bei Verkehrsunfallschaden; Kriterien der mühelosen Erreichbarkeit

Amtsgericht München v. 16.11.2021:
Zum Werkstattrisiko bei Reparaturkosten, insbesondere Covid-19-Schutzmaßnahmen und unvollständiger Zahlung der Rechnung

Landgericht Essen v. 16.04.2019:
Darlegungspflicht der Reparatur eines erheblichen Vorschadens für Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfall

Landgericht Düsseldorf v. 13.01.2017:
Fiktive Abrechnung von Reparaturkosten: Kein Verweis auf günstigere Werkstatt bei Ansatz von mittleren ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen

Landgericht Bochum v. 13.01.2015:
Anforderungen an die Abrechnung von Reparaturkosten bei Fahrzeugschäden unterhalb des Wiederbeschaffungswertes

Landgericht Düsseldorf v. 18.06.2014:
Zur fachgerechten Reparatur eines Unfallfahrzeugs und der Einhaltung der 130%-Grenze bei der Schadensregulierung

Amtsgericht Remscheid v. 12.12.2013:
Abrechnung von Fahrzeugschaden nach Verkehrsunfall: Wiederbeschaffungswert und Unbrauchbarkeit des Privatgutachtens

Amtsgericht Ratingen v. 02.11.2012:
Zum Schadensersatzanspruch bei bereits vorliegendem wirtschaftlichen Totalschaden durch Vorschaden

Landgericht Düsseldorf v. 29.10.2010:
Zur Unwirtschaftlichkeit einer Eigenreparatur bei Überschreitung der 130%-Grenze des Wiederbeschaffungswertes

Landgericht Wuppertal v. 11.03.2010:
Zur 130%-Grenze bei Reparaturkosten: Pauschaler Rabatt macht objektiv unwirtschaftliche Reparatur nicht wirtschaftlich

Amtsgericht Witten v. 16.08.2007:
Zur 130%-Grenze bei wirtschaftlichem Totalschaden und dem Integritätsinteresse des Geschädigten

Landgericht Bochum v. 19.10.2007:
Fiktive Abrechnung von Reparaturkosten: Kein Verweis auf günstigere Werkstatt bei Sonderkonditionen oder fehlendem Vertrauen des Geschädigten

OLG Düsseldorf v. 15.10.2007:
Zur Schadensberechnung bei Eigenreparatur, 130%-Grenze und Restwert im Verkehrsunfallrecht

Amtsgericht Siegburg v. 14.10.2005:
Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Fiktive Reparaturkosten vs. Restwert bei fehlendem Ersatzfahrzeugerwerb

Landgericht Bochum v. 21.11.2006:
Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit bei Überschreitung des Wiederbeschaffungswertes und fehlender fachgerechter Reparatur

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