|
Das OLG Hamm hat eine Unterlassungsklage gegen die Beförderung von MRSA-Patienten mit Mietwagen abgewiesen. Die Abweisung erfolgte, da die Beklagte die Beförderung von MRSA-Patienten bestritten hatte und das Landgericht hierüber keine Beweiserhebung durchgeführt hatte, obwohl die Erkrankung mit MRSA von vornherein streitig war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |