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Ein Linksabbieger, der einem entgegenkommenden Radfahrer die Vorfahrt nimmt und dadurch eine Vollbremsung des Radfahrers mit Sturz und Verletzungen verursacht, haftet allein für die Unfallfolgen. Ein Mitverschulden des Radfahrers liegt nicht vor, wenn dieser die Fahrbahn benutzen musste und die Vollbremsung die einzige Möglichkeit zur Kollisionsvermeidung war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |