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Wird ein Beweisverwertungsverbot wegen einer angeblich rechtswidrigen Beweiserhebung, wie der Erstellung von Frontalphotos bei Geschwindigkeitsmessungen, geltend gemacht, müssen zu dem notwendigen Rügevorbringen auch konkrete Angaben zum Zeitpunkt des Widerspruchs gegen die Verwertung der Beweisergebnisse in der Hauptverhandlung gehören. Die Beachtung des Widerspruchserfordernisses ist geboten, da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Disposition des Betroffenen unterliegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |