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Ein Rechtsanwalt, der einen Verkehrsunfall-Prozess führt, muss den zur Begründung der Schadenersatzansprüche erforderlichen Sachverhalt aufklären. Eines Sachverständigen kann er sich hierzu auf Kosten des Schädigers nur dann bedienen, wenn zur Sachverhaltsermittlung nicht-juristisches Sonderwissen erforderlich ist. Dies ist bei der Berechnung des Verdienstausfalls eines Angestellten oder des Haushaltsführungsschadens nicht der Fall. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |