BGH v. 17.12.2002:
In Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit darüber, dass die Kosten für vorprozessual erstattete Privatgutachten nur ausnahmsweise als Kosten des Rechtsstreits angesehen werden können. Insoweit genügt es nicht, wenn das Gutachten irgendwann in einem Rechtsstreit verwendet wird, sondern das Gutachten muss sich auf den konkreten Rechtsstreit beziehen und gerade mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben worden sein. Deshalb sind diejenigen Aufwendungen, die veranlasst werden, bevor sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet, nicht erstattungsfähig.
BGH v. 20.12.2011:
Die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. Die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten setzt nicht zusätzlich voraus, dass das Privatgutachten im Rahmen einer ex-post-Betrachtung tatsächlich die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat.
OLG Köln v. 09.08.2012:
Die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten sind nur ausnahmsweise als Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO angesehen werden. Insoweit genügt es nicht, wenn ein Gutachten in einem nachfolgenden Rechtsstreit tatsächlich Verwendung findet. Es muss sich auf den konkreten Rechtsstreit beziehen und gerade mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben worden sein. Mit dem Erfordernis hinreichenden Prozessbezugs soll verhindert werden, dass eine Partei ihre allgemeinen Unkosten oder prozessfremde Kosten auf den Gegner abwälzt und so den Prozess unkalkulierbar verteuert.
OLG Naumburg v. 16.01.2013:
Hat das Gericht eine Beweisaufnahme angeordnet und diese auch bereits teilweise durchgeführt, liegen die Voraussetzungen für die ausnahmsweise Erstattung privater Sachverständigenkosten nicht mehr vor, insbesondere, wenn die beauftragende Partei erkennen konnte, dass durch das Privatgutachten das Beweisergebnis nicht mehr beeinflusst werden wird.
OLG Hamm v. 01.02.2013:
Zu den Kosten des Rechtsstreits können auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind. Die Kosten des Privatsachverständigengutachtens sind der obsiegenden Partei zu erstatten, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde.
LG Oldenburg v. 17.01.2019:
Zwar sind private Ermittlungen in der Regel nicht notwendig, weil Staatsanwaltschaft und Gericht bereits von Amts wegen zur Sachaufklärung verpflichtet sind. Die Möglichkeiten, gegebenenfalls Beweisanträge im Ermittlungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren zu stellen, muss der Beschuldigte bzw. Angeklagte daher grundsätzlich ausschöpfen, bevor private Sachverständigengutachten eingeholt werden. Eine Kostenerstattung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn sich die Beweislage des Angeklagten ohne solche eigenen Ermittlungen alsbald erheblich verschlechtert hätte oder wenn komplizierte technische Fragen betroffen sind.
BVerfG v. 08.12.2010:
Die Frage, ob eine Erstattung der Kosten während des Rechtsstreits eingeholter Privatgutachten nur dann in Betracht komme, wenn das Gutachten den Verlauf des Rechtsstreits zu Gunsten der Partei beeinflusst habe, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet. Wegen dieser Divergenz muss ein Landgericht die Rechtsbeschwerde gegen eine versagende Kostenentscheidung im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung zulassen. Die Nichtzulassung verletzt das Recht einer Partei auf effektiven Rechtsschutz.
LG Dresden v. 07.10-2009:
Richtigerweise kann ein Privatgutachten ex ante nur, aber auch immer dann notwendig sein, wenn objektivierbare Mängel vorliegen, die zur Einholung des (Zweit)Gutachtens drängen. Dabei ist es die - ggf. entsprechend zu honorierende - Aufgabe eines Verteidigers, sich ggf. soweit kundig zu machen, dass er Schwachstellen eines von Amts wegen eingeholten Gutachtens erkennen könnte. Bestehen hierfür keine Anhaltspunkte, trägt der Beschuldigte/Betroffene das Risiko für die Kosten eines „ins Blaue“ eingeholten „Kontrollgutachtens“. Ex ante erstattungsfähig notwendig kann ein Privatgutachten sowohl zur Überprüfung eines Erstgutachtens wie auch sonst zur ergänzenden Aufklärung also nur sein, wenn die bisher geführten Ermittlungen unzureichend sind.
LG Wuppertal v. 08.02.2018:
Wäre der Verteidiger mangels eigener technischer Sachkunde bezogen auf den Aufbau, die Ausrichtung und die Handhabung der verfahrensgegenständlichen Rotlichtüberwachungsanlage anderweitig nicht in der Lage gewesen, konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlerhaftigkeit der Messanlage zu begründen, sind die Kosten für die Erstellung eines entsprechenden Privatgutachtens erstattungsfähig.
AG Eisleben v. 25.04.2018:
Das Gericht verkennt nicht die überwiegende Ansicht, dass die Einholung eines Privatgutachtens im Rahmen eines Bußgeldverfahrens zwar zweckmäßig erscheinen mag, jedoch nicht notwendig ist. Hat aber die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid auf Grundlage einer Messung erlassen, die ersichtlich nicht den Auswertungskriterien des Herstellers entsprach, und ist ex post betrachtet das Sachverständigengutachten entscheidungserheblich geworden, weil es zu einer Einstellung geführt hat, sind dem Betroffenen die durch die Einholung des Gutachtens entstandenen Kosten zu erstatten.
BGH v. 26.02.2013:
Da es für die Kostenerstattung auf das Ergebnis des Gutachtens nicht ankommt, steht der Erstattungsfähigkeit der Kosten nicht entgegen, dass die Partei ein "zur Plausibilität von Schadenabläufen" des betreffenden Unfalls eingeholtes Gutachten im Rechtsstreit nicht vorgelegt hat, wenn die in Ansatz gebrachten Kosten tatsächlich entstanden sind.
Amtsgericht Köln v. 07.05.2026:
Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen für Sachverständigen-Nebenkosten bei der Schadensregulierung
Landgericht Münster v. 14.06.2024:
Zur Angemessenheit von Verteidigergebühren in OWi-Verfahren, Gebühr Nr. 5115 VV RVG bei Einstellung und Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten.
Amtsgericht Eschweiler v. 01.08.2023:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Wirtschaftlichkeitsgebot und Ortsüblichkeit des Honorars
Amtsgericht Düsseldorf v. 25.11.2022:
Zur Schadensminderungspflicht beim Restwertverkauf nach Gutachten und Erstattung von Sachverständigenkosten bei unbezahlter Rechnung
OLG Düsseldorf v. 13.06.2023:
Ausschluss der Erstattung von Sachverständigenkosten bei Verschweigen erheblicher Vorschäden
Amtsgericht München v. 26.11.2024:
Zur vollständigen Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und deren Schätzung nach § 287 ZPO
Amtsgericht Coburg v. 31.08.2023:
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten: Plausibilitätskontrolle und Überhöhung von Grundhonorar und Nebenkosten
Amtsgericht Coburg v. 21.08.2023:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Plausibilitätskontrolle und BVSK-Honorarbefragung als Maßstab
Amtsgericht München v. 23.12.2022:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei nachträglich korrigiertem Gutachten und Zuordnung von Unfallschäden
Amtsgericht Ahaus v. 04.09.2025:
Zur Höhe der erstattungsfähigen Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall und der Heranziehung der BVSK-Honorarbefragung
Amtsgericht Wuppertal v. 08.03.2019:
Zur Unwirksamkeit von Preisvereinbarungen in Sachverständigengutachten nach Verkehrsunfall und zur Schätzung der üblichen Vergütung
Amtsgericht Remscheid v. 21.01.2019:
Zur fehlenden Indizwirkung einer unbezahlten Sachverständigenrechnung und der Intransparenz einer Honorarvereinbarung nach BVSK-Befragung
BGH v. 05.06.2018:
Zur Darlegungs- und Beweislast bei Sachverständigenkosten bei einfachem Bestreiten der Schadenshöhe durch den Schädiger
Amtsgericht Wuppertal v. 16.04.2018:
Sachverständigenkosten: Erstattungsfähigkeit bei fehlender Preisvereinbarung und Schätzung der üblichen Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB
Landgericht Essen v. 18.11.2019:
Zur Erstattung von Kosten eines Privatsachverständigen in voller Höhe bei ausdrücklicher gerichtlicher Anordnung
Landgericht Aachen v. 30.09.2019:
Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nach Freispruch im Bußgeldverfahren: Keine Erstattung ohne Beitragsleistung zum Freispruch
OLG Düsseldorf v. 27.02.2018:
Zur Obliegenheit des Geschädigten, Vorschäden gegenüber dem Sachverständigen offenzulegen, und deren Folgen für den Gutachtenkostenanspruch.
Amtsgericht Köln v. 04.11.2016:
Zur Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und die Berücksichtigung der BVSK-Honorarbefragung
Amtsgericht Mönchengladbach v. 02.11.2016:
Zum Bestreiten der Eigentümerstellung des Geschädigten nach vorprozessualer Regulierung und Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten.
Amtsgericht Köln v. 05.07.2016:
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeitsgebot und keine Pflicht zur Marktforschung
Landgericht Düsseldorf v. 09.08.2018:
Zur Erstattung von Sachverständigenkosten bei unbeglichener Rechnung: Keine Indizwirkung für die Erforderlichkeit der Kosten
Landgericht Aachen v. 12.07.2018:
Zum Kostenrisiko und zur Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigengutachten im Bußgeldverfahren
OLG Köln v. 20.04.2016:
Zur Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Sachverständigen- und Ermittlungskosten bei Versicherungsbetrugsverdacht
Landgericht Arnsberg v. 07.12.2016:
Zur Bagatellgrenze für Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und der Erforderlichkeit eines Gutachtens
Landgericht Köln v. 28.02.2018:
Zur Wirksamkeit der Abtretung von Sachverständigenkosten und der Erstattungsfähigkeit nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot
Amtsgericht Lemgo v. 20.11.2024:
Sachverständigenkosten für Unfallschadengutachten: Schätzung und Erstattungsfähigkeit von Gutachtenhilfekosten
Amtsgericht Essen v. 19.07.2024:
Zum Sachverständigenrisiko und der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei geringfügiger Überhöhung
Amtsgericht Schweinfurt v. 11.01.2023:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall unter Berücksichtigung der BVSK-Befragung 2020
Amtsgericht München v. 15.11.2024:
Erstattungsfähigkeit überhöhter Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall; Anwendung des Werkstattrisikos