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Die Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Leasing-Neufahrzeug wegen angeblicher Mängel der Fahrzeugbatterie im Kurzstreckenbetrieb und bei Nutzung der Standheizung wurde als unbegründet abgewiesen. Der Kläger hatte behauptet, die Batterie liefere keine ausreichende Stromspannung und er hätte auf das Problem der Unterspannung im Kurzstreckenbetrieb hingewiesen werden müssen. Das Gericht wies die Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens ab, wobei der Hersteller zuvor bereits auf ein "äußerst ungünstiges Fahrprofil" des Klägers hingewiesen hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |