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Wer in engem zeitlichen Zusammenhang mit einem bevorstehenden Drogenscreening weiterhin Cannabis konsumiert, zeigt einen Kontrollverlust und ist zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet. Die Verwertbarkeit eines Gutachtens hängt nicht von der Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung ab, wenn sich der Betroffene der Untersuchung gestellt hat. Eine Wiedererlangung der Fahreignung erfordert in solchen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |