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Ein Kaskoversicherer wird leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer in seiner Schadensanzeige vorsätzlich falsche Angaben zum Zustand des Fahrzeugs macht und seine Aufklärungsobliegenheit verletzt. Dies ist der Fall, wenn ein erheblicher Vorschaden wissentlich bagatellisiert wird, um einen irrigen Eindruck über den Umfang des Vorschadens hervorzurufen und die Regulierungsentscheidung zu beeinflussen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |