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Ein Rechtsanwalt, der mit der Regulierung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aus einem Verkehrsunfall beauftragt ist, kann für fehlerhafte Beratung zum Abschluss eines Abfindungsvergleichs haftbar sein, wenn der Kläger dadurch einen zukünftig noch entstehenden Schaden erleidet. Die Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach ist in einem solchen Fall gerechtfertigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |