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Im Regelfall ist bei einer rechtlich und tatsächlich einfach gelagerten Sachverhaltskonstellation in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren die Festsetzung einer Mittelgebühr nicht gerechtfertigt, sondern nur eine deutlich darunter liegende Gebühr angemessen. Dem Kostenfestsetzungsbescheid der Polizeibehörde kommt materielle Bindungswirkung zu. Im Rechtsstreit zwischen Anwalt und Rechtsschutzversicherer des Auftraggebers erübrigt sich die Einholung eines Gutachtens der Rechtsanwaltskammer, wenn dem Kostenfestsetzungsbescheid Bindungswirkung zukommt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |