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Ein Bescheid, der einem Polizeibeamten das Führen von Dienstkraftfahrzeugen untersagt, weil er dem Polizeiärztlichen Dienst keine konkreten Laborwerte zur Beurteilung seiner Kraftfahrtauglichkeit vorgelegt hat, sondern lediglich eine allgemeine ärztliche Bescheinigung des Hausarztes, kann rechtswidrig sein und ist in diesem Fall aufgehoben worden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |