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Der Beweis einer korrekten Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät Poliscan Speed 628215 ist nicht geführt, da die dem Ergebnis zugrundeliegenden Vorgänge nicht nachprüfbar sind. Insbesondere können die Geschwindigkeitsbildung selbst sowie die Messwerterzeugung nicht konkret überprüft werden, und die vorgeworfene Geschwindigkeit kann aus Bild und Dokumentation der Messung nicht nachvollzogen werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |