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Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat einen Regressanspruch gegen den Fahrzeughalter, wenn dieser das Fahrzeug einer Person ohne erforderliche Fahrerlaubnis überlässt und es zu einem Verkehrsunfall kommt. Der Halter muss sich vor Überlassen des Kraftfahrzeuges grundsätzlich den Führerschein des Fahrzeugführers vorlegen lassen; die bloße Annahme oder Behauptung des Fahrers, einen Führerschein zu besitzen, reicht nicht aus, um die Obliegenheitsverletzung auszuschließen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |