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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt wurde und ein THC-Wert von 2,0 ng/ml im Blut festgestellt wird, der den Grenzwert von 1 ng/ml deutlich übersteigt. Das Erreichen dieses Grenzwertes ist für die Annahme relevanten Cannabiseinflusses ausreichend und beweist, dass der Betroffene zwischen Cannabiskonsum und Fahren nicht trennen kann. Dabei ist unerheblich, ob der Konsum gelegentlich oder regelmäßig erfolgte oder ob drogenbedingte Auffälligkeiten bzw. Ausfallerscheinungen vorlagen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |