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Das OLG Düsseldorf entschied über die Höhe von Schmerzensgeld und Erwerbsschaden nach einem Verkehrsunfall, bei dem die Klägerin ein HWS-Schleudertrauma und weitere Verletzungen erlitt. Dabei waren die Kausalität der Verletzungen für die geltend gemachten Beeinträchtigungen sowie das Vorliegen von Vorschäden strittig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |