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Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich nach Ausmaß und Schwere der Verletzungen und Schmerzen, der Dauer der Behandlung und insbesondere nach dem Verbleiben von dauerhaften Behinderungen und Störungen. Ein dauerhafter Verlust der Sehkraft auf einem Auge sowie eine dauerhafte Bewegungseinschränkung des Handgelenks nach einem Verkehrsunfall können ein Schmerzensgeld von insgesamt 20.000,00 € rechtfertigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |