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1. Der Fahrzeugversicherer wird bei einer Unfallflucht seines Versicherungsnehmers wegen Obliegenheitsverletzung leistungsfrei. 2. Zur Geringfügigkeitsgrenze hinsichtlich des erforderlichen Sachschadens ( hier: 50 Euro ) 3. Zur Bejahung eines hinreichenden Sachschadens unter dem Aspekt einer geschaffenen Gefährdungslage ( hier: heruntergefallene Lichtschute nach Kollision mit einer Ampel ) 4. Im Bereich der Fahrzeugversicherung kann bei Verletzung der Anzeigeobliegenheit regelmäßig nicht vermutet werden, der Versicherungsnehmer habe die Obliegenheit zur baldigen Schadenanzeige nicht vorsätzlich verletzt ( Anschluß an OLG Hamm zfs 2005, 193 ) (Leitsätze des Gerichts) |