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Ein Teilamortisations-Leasingvertrag mit Andienungsrecht des Leasinggebers sieht kein Erwerbsrecht des Leasingnehmers vor. Bei dieser Vertragsgestaltung verwirklicht der Leasinggeber seinen Anspruch auf Vollamortisation, indem er sich ein Andienungsrecht zu einem kalkulierten Restwert ausbedingt. Der Leasingnehmer trägt das Risiko einer Wertminderung, partizipiert aber nicht an einer Wertsteigerung des Leasinggegenstandes. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |