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Die Kombination aus dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf dem Gehweg) und einem Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis ... frei" bringt nicht eindeutig zum Ausdruck, dass das Parken auf dem Gehweg nur Bewohnern mit Parkausweis gestattet ist und für andere Verkehrsteilnehmer ein Parkverbot besteht. Das Zusatzschild hat keine einschränkende Wirkung auf die durch Zeichen 315 erteilte allgemeine Parkerlaubnis, sondern zeigt Ausnahmen von Geboten und Verboten an. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |