Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Parken vor fremden Grundstücken, insbesondere vor Garagen oder Carports

Das Parken vor fremden Grundstücken, insbesondere vor Garagen oder Carports




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Widerrechtliches Parken auf fremdem Grund
-   Parken vor oder gegenüber einer fremden Grundstückszufahrt
-   Verkehrsrechtliche Anordnungen von Halt- und Parkverboten
-   Zugänglichkeit eines Grundstücks für Rollstuhlfahrer



Einleitung:


Das Parken vor bzw. gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten hat zwei Aspekte:
   Es kann sich einmal darum handeln, dass ein Fzg-Führer vor einer fremden Grundstückszufahrt bzw. in einer schmalen Straße gegenüber einer fremden Grundstückszufahrt parkt.

Zum anderen kommt in Betracht, dass derjenige, dem die Berechtigung an einer Grundstückszufahrt zusteht, selbst vor dieser "eigenen" Einfahrt parkt.

Hier wird das Parken vor oder gegenüber fremden Grundstücken bzw. Garagenzufahrten oder Carports behandelt; das Parken auf oder vor eigenen Grundstücken bzw. vor der eigenen Einfahrt wird in einem eigenen Modul erörtert.


Schließlich ergeben sich zahlreiche Probleme bei sog. Besitzstörungen, wenn also ein Nichtberechtigter widerrechtlich Grundstücks- bzw. Parkflächen für sich in Anspruch nimmt, obwohl er das nicht darf (gewaltsame Beseitigung der Besitzstörung, Ersatz privater Abschleppkosten usw.)

- nach oben -



Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Parken

Parken allgemein

Unberechtigtes Parken eines Dritten auf Privatgelände und privates Abschleppen

Umsetzungsgebühren beim rechtswidrigen Parken vor oder gegenüber einer Grundstückszufahrt

Grundstückseinfahrt

Grundstücksausfahrt

- nach oben -






Allgemeines:


AG München v. 13.06.2018:
Wird ein Garagenmieter dadurch an der Zufahrt zu seiner Garage gehindert, dass ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug die Hofeinfahrt zuparkt, darf der Garagenmieter die Besitzstörung auch gewaltsam durch Wegschieben beseitigen. Wird dabei das Getriebe des störenden Automatik-Fahrzeugs beschädigt, indem der die Stellung der Schaltung auf „N“ gestellt wird, ohne dass sich dabei der Zündschlüssel im Zündschloss befand, stehen dem Eigentümer des störenden Fahrzeugs keinerlei Schadensersatzansprüche zu.

- nach oben -



Widerrechtliches Parken auf fremdem Grund:


Unberechtigtes Parken eines Dritten auf Privatgelände und privates Abschleppen

- nach oben -




Parken vor oder gegenüber einer fremden Grundstückszufahrt:


OLG Saarbrücken v. 25.02.1994:
Zum Parken gegenüber Grundstückszufahrt auf schmaler Fahrbahn

VGH München v. 21.12.2005:
Zu den Voraussetzungen für die Anbringung des Zeichens 299 nach der StVO; "schmale" Fahrbahn und zur Pflicht zur Benutzung von nach § 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO gekennzeichneten Parkflächen sowie zur Zumutbarkeit mehrmaligen Rangierens

- nach oben -



Verkehrsrechtliche Anordnungen von Halt- und Parkverboten:


Verkehrsrechtliche Anordnungen von Halt- und Parkeinschränkungen

- nach oben -





Zugänglichkeit eines Grundstücks für Rollstuhlfahrer:


VG Saarlouis v. 25.01.2002:
Der Anlieger, der auf den Rollstuhl angewiesen ist und sein Wohnhaus mit Hilfe einer in den Fahrbahnbereich hinreichenden beweglichen Rampe nur dann verlassen bzw nur dann mit deren Hilfe in das Haus zurückkehren kann, wenn das wegen dieses Umstandes vor dem Hauseingang angebrachte Halteverbot (Zeichen 283) mit Grenzmarkierung (Zeichen 299) eingehalten wird, hat Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde auf darüber hinausgehende verkehrsrechtliche Maßnahmen auf der Grundlage von § 45 StVO, wenn das Halteverbot häufig nicht beachtet wird.

- nach oben -



Datenschutz    Impressum