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Das Landgericht Duisburg hat die Beklagten nach einem Verkehrsunfall, der zu erheblichen Knieverletzungen und Dauerschäden beim Kläger führte, zur Zahlung von weiteren 143,10 Euro nebst Zinsen als Schmerzensgeld und Ersatz eines Haushaltsführungsschadens verurteilt, nachdem die Beklagte bereits 30.744 Euro gezahlt hatte; die weitergehende Klage wurde abgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |