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1. Setzt ein Pkw mit Anhänger zum Linksabbiegen an, indem er zunächst einen "Schlenker" nach rechts macht und den linken Fahrtrichtungsanzeiger setzt, muss ein überholender Pkw von einer Vorbeifahrt absehen. 2. Die Betriebsgefahr eines Pkw, der als Gespann einen Anhänger zieht, ist erhöht. 3. Kosten der Anwaltsmandatierung stellen keinen zurechenbaren und ersatzfähigen Verzugsschaden dar, wenn die Mandatierung lediglich verzugsbegründend wirkte und nicht dargetan wurde, dass sich der Gegner bereits zuvor in Verzug befand. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |