|
Das Landgericht Paderborn hat über die Höhe von Schmerzensgeld und Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall entschieden. Dabei wurden die Ansprüche des Klägers unter Berücksichtigung eines hälftigen Mithaftungsanteils für erlittene Körperverletzungen und daraus resultierende Schäden sowie für künftige materielle und immaterielle Schäden zugesprochen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |