|
1. Der Verlust eines PKWs durch Betrug ist von der Fahrzeugversicherung nicht gedeckt. 2. Gibt der Versicherungsnehmer seinen PKW an unter Aliasnamen handelnde Personen gegen Übergabe eines ungedeckten Schecks heraus nachdem er mit diesen einen Kaufvertrag geschlossen hat, ist von einem nicht versicherten Betrug auszugehen. 3. Dies gilt auch bei der Vereinbarung eines Eigentumvorbehaltes. (Leitsätze des Gerichts) |