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Ein portables Vorfahrtsschild, das im Zuge von Bauarbeiten und dadurch bedingten Veränderungen der Verkehrsführung an einer Kreuzung aufgestellt wurde, geht der Lichtzeichenanlage vor, wenn es sich um eine temporäre Aufstellung handelt und die Kreuzung dadurch in Abschnitte aufgeteilt wird. Der Verkehrsteilnehmer darf in diesem Fall nicht darauf vertrauen, dass das Vorfahrtsschild durch die Lichtzeichenanlage derogiert wäre, sondern muss die temporäre Verkehrsführung beachten. Zudem muss der Verkehrsteilnehmer wegen der Baustelle und der Möglichkeit von Nachzüglern besonders aufmerksam sein. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |