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Die Anfertigung von Filmaufnahmen durch ein TV-Team im Rahmen einer polizeilichen Verkehrsunfallaufnahme stellt eine Amtspflichtverletzung und eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, wenn keine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, dass Zweck, Art und Umfang der geplanten Sendung bekannt sind und eine umfassende Aufklärung stattgefunden hat. Ein Entschädigungsanspruch wegen Amtshaftung besteht jedoch nur bei einem schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |