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Bei einem Verkehrsunfall, der sich während eines Wendemanövers eines Pkw und eines Überholvorgangs eines Motorrads ereignet, ist eine Haftungsverteilung von 2/3 zu Lasten des Pkw-Fahrers und 1/3 zu Lasten des Motorradfahrers gerechtfertigt, wenn der Pkw-Fahrer einen Schlenker nach rechts über eine durchgehende Linie auf eine Busspur macht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |