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Führt ein Kraftfahrzeugführer ein Fahrzeug unter Cannabiseinfluss mit einem THC-Wert von über 1 ng/ml, so beweist er damit, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Dies rechtfertigt die Annahme einer fehlenden Fahreignung und die Entziehung der Fahrerlaubnis, unabhängig davon, ob der Konsum gelegentlich oder regelmäßig erfolgt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |