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Ein Ereignis ist als unabwendbar anzusehen, wenn es selbst bei Anwendung äußerster möglicher Sorgfalt nicht abgewendet werden kann, wobei das Verhalten eines "Idealfahrers" als Maßstab heranzuziehen ist. Auf einem Tankstellengelände finden die Regeln der StVO regelmäßig keine direkte Anwendung, weshalb nur auf das allgemeine Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme abgestellt werden kann. Ein abgelenkter Autofahrer, der uneindeutig handelt, stellt ein Gefahrenmoment dar, das der "Idealfahrer" berücksichtigen muss. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |