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Die Aufforderung, einen ausländischen Führerschein abzuliefern und damit der Verfügungsgewalt des Betroffenen zu entziehen, ist rechtswidrig, weil sie unverhältnismäßig ist, um ihr Ziel zu erreichen, da der Betroffene weiterhin über das Recht verfügt, den Führerschein außerhalb von Deutschland zu gebrauchen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |