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Ein im Güterverkehr eingesetzter Kraftfahrer ist als gesetzlicher Mautschuldner in eigener Verantwortlichkeit verpflichtet, sich vor dem Auffahren auf einen mautpflichtigen Autobahnabschnitt zu vergewissern, dass die Maut ordnungsgemäß gebucht wurde. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Einbuchung zugesagt hat. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs bei einer Geldbuße von nicht mehr als 100 Euro setzt voraus, dass die Ablehnung eines Beweisantrags willkürlich war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |