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Das Landgericht Köln hat die Kausalität komplexer und langfristiger Halswirbelsäulenverletzungen (HWS), Bandscheibenschäden und Instabilitäten des oberen Kopfgelenkes für einen Verkehrsunfall bejaht. Es hat die Beklagten zum Ersatz künftiger materieller und immaterieller Schäden verurteilt, die aus diesen Unfallfolgen resultieren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |