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Ein Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrradfahrer in einer unübersichtlichen Kurve einem entgegenkommenden Pkw ausweicht, stürzt und mit dem Fahrzeug kollidiert, kann nur teilweise begründet sein. Die Haftung für weitere materielle und immaterielle Schäden kann dabei zu 25 % festgestellt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |