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Eine Aufklärungspflicht des Verkäufers besteht, wenn er erkannt hat, dass dem Käufer wesentliche für seine Vertragsentschließung erhebliche Umstände nicht bewusst sind und nach den Grundsätzen von Treu und Glauben mit einer Aufklärung gerechnet werden kann, insbesondere wenn sonst der Vertragszweck vereitelt werden könnte. Dies gilt, wenn der Verkäufer bei einem PKW-Kauf für eine beabsichtigte gewerbliche Weitervermietung über die Ungeeignetheit der vermittelten Kfz-Versicherung und des Darlehensvertrages nicht aufklärt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |