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Reifen mit Geschwindigkeitsindex 'V' sind auch für ein Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 215 km/h geeignet, wenn sie der EU-Richtlinie 92-23 EWG entsprechen und eine Reduzierung der Tragfähigkeit bei Überschreitung der 210 km/h-Grenze nicht bedeutend im Sinne der StVZO ist. Eine fehlende Vereinbarung über die Wahl der Reifenmarke oder des Reifentyps führt dazu, dass die Vorstellungen des Käufers nicht Vertragsbestandteil werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |