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Bei einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Fahrradfahrer auf einem kombinierten Geh- und Radweg im Bereich einer Großbaustelle kann eine Haftungsverteilung von 50 % zu 50 % angemessen sein. Der Pkw-Fahrer verletzt die Vorfahrt des Fahrradfahrers, auch wenn dieser 150 m vor der Unfallstelle aufgefordert wurde, abzusteigen. Der Fahrradfahrer wiederum hat ein Mitverschulden, wenn er an der Unfallstelle mit seinem Fahrrad nicht fahren durfte, sondern es hätte schieben müssen, und sich zudem im Baustellenbereich nicht besonders vorsichtig verhalten hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |